Die OHG

Du stehst kurz vor der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder möchtest einfach nur mehr über diesen Begriff aus der kaufmännischen Ausbildung lernen? Dieser Beitrag liefert dir detaillierte Informationen zur Definition, Bedeutung, Gründung, Geschäftsführung und vielem mehr rund um das Thema OHG.

Definition

Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam Handel betreiben mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem privaten und seinem Geschäftsvermögen. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder Verlusten, die OHG selbst sowie jeder einzelne Gesellschafter haftbar gemacht werden kann.

Die OHG im Handelsrecht

Im deutschen Handelsrecht wird die OHG im HGB (Handelsgesetzbuch) in den §§ 105 - 160 festgelegt. Einige der wichtigen Regeln beinhalten:

  • Mindestanforderungen für die Gründung einer OHG
  • Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • Die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
  • Die Voraussetzungen für die Auflösung und Liquidation der OHG

Link zum HGB

Gründungsprozess der OHG

Bei der Gründung der OHG sollte zunächst ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Darin werden Aspekte wie die Beteiligungen der Gesellschafter, die Geschäftsordnung, die Gewinn- und Verlustverteilung und die Haftungsverhältnisse festgelegt.

Es ist kein notarieller Vertrag erforderlich, allerdings ist eine schriftliche Niederlegung empfehlenswert. Das Firmenbuch kennt keine Formvorschriften. Im nächsten Schritt ist die OHG ins Handelsregister einzutragen.

Entwurf zum Download: Gesellschaftsvertrag

Kein Mindestkapital erforderlich

Eine OHG ist eine Unternehmensform, die sich von Aktiengesellschaften und GmbHs unterscheidet, da für ihre Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist. Dies macht die OHG besonders attraktiv für kleinere Unternehmen und Start-ups.

Aber auch etablierte Einzelunternehmer erreichen durch die Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter einen Zuwachs an Know-How im Unternehmen und erhöhen die Sicherheit gegenüber Kreditgebern.

Grundsätze der Gewinnverteilung in der OHG

In einer OHG sind die Gesellschafter buchführungspflichtig. Das bedeutet, sie müssen einen Jahresabschluss aufstellen und für jeden Gesellschafter seinen Anteil am Gewinn oder Verlust berechnen. 

Die Gesellschafter können selbst entscheiden, wie der Gewinn verteilt wird. Normalerweise wird der Gewinn gleichmäßig auf alle Gesellschafter verteilt, es sei denn, es wurde eine andere Regelung getroffen:

  • Gleiche Verteilung: Jeder Gesellschafter bekommt den gleichen Anteil am Gewinn.
  • Verlustverteilung: Verluste werden ebenfalls gleichmäßig aufgeteilt.
  • Alternative Vereinbarungen: Die Gesellschafter können auch festlegen, dass der Gewinn und Verlust entsprechend ihrer Kapitaleinlagen verteilt werden.

Geschäftsführung und Vertretung in der OHG

Die Aufgabenbereiche der Geschäftsführung und die Regeln der Vertretung sind zwei wichtige Strukturen, die in einer OHG festgelegt und geregelt werden müssen.
 

Aufgabenbereiche der Geschäftsführung

In einer OHG sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet Geschäfte zu führen.  Dabei bezieht sich die Erlaubnis der Geschäftsführung auf alle Geschäfte, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt.
 

Regeln der Vertretung

Die Vertretung regelt, wer die OHG nach außen hin repräsentiert und Entscheidungen trifft:

  • Einzelvertretung: Jeder Gesellschafter kann die OHG alleine vertreten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  • Gemeinschaftliche Vertretung: Bei mehreren Gesellschaftern kann festgelegt werden, dass sie nur gemeinsam Entscheidungen treffen dürfen. Widerspricht dabei ein Gesellschafter einer Entscheidung, kann diese nicht durchgesetzt werden.
  • Externe Geschäftsführer: Diese können die OHG vertreten, wenn dies im Gesellschaftsvertrag steht.

Einige Entscheidungen müssen von allen Gesellschaftern gemeinsam getroffen werden, wie z.B.:

  • Änderungen im Gesellschaftsvertrag
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Auflösung der Gesellschaft
  • Aufnahme eines großen Kredites

Auch zur Ernennung eines Prokuristen braucht ein Gesellschafter die Zustimmung aller geschäftsführungsbefugten Gesellschaftern. Wenn durch eine zeitliche Verzögerung Gefahr für die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen besteht, kann davon abgesehen werden.

Beispiel

Stellt euch eine OHG mit zwei Gesellschaftern vor. Im Vertrag steht, dass beide gemeinsam die Gesellschaft vertreten. Das bedeutet, keiner der beiden kann alleine wichtige Entscheidungen treffen.

Die Haftung in der OHG

In einer OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen haftet – sowohl mit dem Geschäfts- als auch mit dem Privatvermögen.
 

Haftung gegenüber Dritten (Außenverhältnis):

Wenn die OHG Schulden hat oder finanzielle Verpflichtungen eingeht, haften die Gesellschafter im Außenverhältnis unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass Gläubiger (also die Personen oder Unternehmen, denen die OHG Geld schuldet) jeden Gesellschafter in voller Höhe der Schulden zur Verantwortung ziehen können. Diese gesamtschuldnerische Haftung heißt, dass jeder Gesellschafter für die gesamten Schulden verantwortlich ist, nicht nur für einen Anteil. Das gilt auch für Verbindlichkeiten, die schon vorm Eintritt eines Gesellschafters entstanden sind.
 

Haftung innerhalb der OHG (Innenverhältnis):

Im Innenverhältnis, also zwischen den Gesellschaftern selbst, wird die Haftung durch den Gesellschaftsvertrag geregelt. Dieser Vertrag legt fest, wie die Haftung und die Verteilung von Schulden und Verlusten innerhalb der OHG ablaufen. Normalerweise wird dies nach den Grundsätzen der Kopf- und Kapitalbeteiligung geregelt. Das bedeutet, dass sowohl die Anzahl der Gesellschafter als auch die Höhe ihrer Kapitalbeteiligung berücksichtigt werden. Diese Regelungen sorgen dafür, dass die finanziellen Lasten fair verteilt werden und kein Gesellschafter übermäßig belastet wird.

Das Wichtigste

Was ist eine OHG?

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Unternehmensform, bei der mehrere Personen zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Geschäft zu führen. Sie bündeln ihre Ressourcen, um ihre Ziele zu erreichen.

Gründung und Kapital

Für die Gründung einer OHG ist kein bestimmtes Mindestkapital erforderlich. Allerdings müssen die Gründer genug Geld, das sogenannte Betriebskapital, bereitstellen, um das Geschäft erfolgreich betreiben zu können. Es wird empfohlen, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Das Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen werden.

Geschäftsführung

In einer OHG können alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung übernehmen, oder sie können die Aufgaben untereinander aufteilen. Jeder Gesellschafter hat das Recht, die OHG nach außen zu vertreten und Entscheidungen zu treffen, die für die Gesellschaft verbindlich sind.

Rechtliche Stellung

Eine OHG wird rechtlich als juristische Person betrachtet. Das bedeutet, dass sie selbstständig Rechte und Pflichten haben kann und vor dem Gesetz als eigenständiges Subjekt anerkannt ist.

Gewinn- und Verlustverteilung

Die Verteilung von Gewinn und Verlust in einer OHG ist flexibel. Normalerweise wird alles gleichmäßig auf die Gesellschafter verteilt, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung.

Haftung

Die Gesellschafter einer OHG haften unbeschränkt. Das bedeutet, sie sind mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft verantwortlich.

© 2024 Sophia Hartl. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.