Du stehst kurz vor der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder möchtest einfach nur mehr über diesen Begriff aus der kaufmännischen Ausbildung lernen? Dieser Beitrag liefert dir detaillierte Informationen zur Definition, Bedeutung, Gründung, Geschäftsführung und vielem mehr rund um das Thema GmbH.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und eine der häufigsten Rechtsformen in Deutschland. Sie kombiniert die Vorteile einer beschränkten Haftung mit der Flexibilität in der internen Gestaltung. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage begrenzt, wodurch das persönliche Vermögen der Gesellschafter geschützt wird (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Im deutschen Handelsrecht wird die GmbH im GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung)geregelt. Einige der wichtigen Regeln beinhalten:
Gesellschaftsvertrag:
Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) wird durch die Gesellschafter erstellt. Dieser regelt:
Notarielle Beurkundung:
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden (§ 2 GmbHG).
Stammeinlage:
Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Mindestens die Hälfte des Stammkapitals (12.500 Euro) und mind. 1 Viertel je Geschäftsanteil muss vor Eintragung ins Handelsregister eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen müssen vorab komplett geleistet werden (§ 7 Abs. 3 GmbHG).
Eintragung ins Handelsregister:
Die GmbH erlangt ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG).
Stammkapital:
Haftung:
Die Verteilung des Gewinns erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Andernfalls gilt:
Nach Geschäftsanteilen:
Jeder Gesellschafter erhält einen Gewinnanteil, der seinem Anteil am Stammkapital entspricht (§ 29 Abs. 3 GmbHG).
Abweichende Regelungen:
Der Gesellschaftsvertrag kann alternative Verteilungsschlüssel festlegen, z. B. nach erbrachten Leistungen oder anderen Kriterien.
In einer GmbH gibt es sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer, die unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten haben. Hier sind die Hauptunterschiede zwischen den beiden:
Aufgabenbereiche der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern. Diese werden durch die Gesellschafter bestellt und
Regeln der Vertretung
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern:
Vertretungsbefugnis
Beschränkungen der Vertretungsbefugnis:
Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Organ (Gremium) der GmbH, in dem die Gesellschafter ihre Rechte ausüben und wichtige Entscheidungen für die Gesellschaft treffen (§ 48 Abs. 1 GmbHG).
Aufgaben/Zuständigkeiten (§ 46 GmbHG)
Einberufung der Gesellschafterversammlung
Stimmrechte der Gesellschafter
Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Haftung der Geschäftsführer:
Haftung der Gesellschafter:
Mindeststammkapital: Die UG kann mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Allerdings muss ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, um in eine GmbH umgewandelt werden zu können.
Gründung: Der Gründungsprozess ist ähnlich wie bei der GmbH, jedoch ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag kann in einfacher Form erstellt werden.
Haftung: Wie bei der GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
Vorteile
Fazit
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine attraktive Rechtsform für Gründer, die eine haftungsbeschränkte Gesellschaft mit geringem Kapitalbedarf gründen möchten. Sie bietet die Möglichkeit, schnell und unkompliziert in die unternehmerische Tätigkeit einzusteigen, während gleichzeitig das persönliche Vermögen geschützt bleibt
Was ist eine GmbH?
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die Haftungsrisiken minimieren möchten und dennoch eine flexible Organisation wünschen.
Gründung und Kapital
Die GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte vor Eintragung ins Handelsregister eingezahlt werden muss. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung liegt in der Hand von Geschäftsführern, die die GmbH nach außen vertreten.
Rechtliche Stellung
Eine OHG wird rechtlich als juristische Person betrachtet. Das bedeutet, dass sie selbstständig Rechte und Pflichten haben kann und vor dem Gesetz als eigenständiges Subjekt anerkannt ist.
Gewinn- und Verlustverteilung
Die Verteilung erfolgt nach Geschäftsanteilen, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Haftung
Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, während die Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen haftet.
© 2024 Sophia Hartl. Alle Rechte vorbehalten.
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